AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen (AGB) stellen die Grundlage für alle Aufträge vom Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt) an die Auftragnehmerin Patricia Treu, Ringeldorferstraße 106, 45968 Gladbeck dar.

1.2. Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr und alle vereinbarten Leistungen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die AGB an. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Abweichungen von den AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Leistungen

2.1. Patricia Treu führt Aufträge zur Bilderstellung, Ilustration, digitale Bildbearbeitung, Retusche und Composings im Rahmen der jeweils aktuellen technischen Möglichkeiten durch.

2.2. Auftragswerke sind immer Urheberwerkverträge. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes, sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk.

2.3. Die angebotenen Gestaltungsarbeiten beinhalten, die Anfertigung von bis zu zwei Entwürfen, sowie zwei Korrektur-, bzw. Änderungsdurchgänge. Jeder weitere Entwurf oder Änderungsdurchlauf wird als Sonderleistung behandelt und nach Aufwand berechnet.

2.4. Die Grafikdesignerin ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich, Patricia Treu eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.

2.5. Von der Grafikdesignerin zur Ausführung des Auftrags erstellte offene digitale Daten sind ohne besondere schriftliche Vereinbarung grundsätzlich nicht Lieferungs-Bestandteil des Auftrags. Die Auslieferung von Daten ist freiwillig und grundsätzlich honorarpflichtig.

2.6. Die Grafikdesignerin behält sich im Einzelfall vor, Aufträge die geltendem Recht, dem Sittlichkeitsempfinden oder ihrem geschäftlichen Interessen widersprechen, auch nachträglich und ohne Begründung, abzulehnen.

3. Leistungserbringung

3.1. Sollte der vereinbarte Abgabetermin überschritten werden, wird der Grafikdesignerin den Kunde umgehend informieren und das weitere Vorgehen vereinbaren. Sie übernimmt bei unvorhersehbaren technischen Problemen oder höherer Gewalt, Verschulden Dritter o. ä. für die Dauer des Problems keine Gewährleistung für die Einhaltung von Terminen.

3.2. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Grafikdesignerin bestätigt worden sind. Sie haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4. Urheber- und Nutzungsrecht

4.1. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Die Entwürfe und Arbeiten von der Grafikdesignerin sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das UrhG geschützt, dessen Regelungen auch gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

4.2. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit oder Verwendbarkeit, die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit der Arbeiten von Patricia Treu, oder die Registrierung von Text oder Gestaltung als geschütztes Design oder Marke ist nicht Leistungsbestandteil oder Vertragsgegenstand, sondern geschieht nur auf besonderen Wunsch des Kunde und gegen gesondertes Honorar. Der Kunde stellt der Grafikdesignerin von Ansprüchen Dritter frei.

4.3. Ohne Zustimmung der Grafikdesignerin dürfen ihre Werke und die Entwürfe, einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt Ciasphere Design zu einer Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Vergütung.

4.4. Die Werke von Patricia Treu dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart, den vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Kunden bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Soweit nicht anders vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.

4.5. Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung von der Grafikdesignerin und ist honorarpflichtig.

4.6. Wiederholungsnutzungen (z.B. Neuauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung.

4.7. Ciasphere Design ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin zu nennen. In mehrseitigen Publikationen wird ihr Name sowie ihre Internetadresse genannt, in kleineren Publikationen nur ihre Internetadresse. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Grafikdesignerin eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung, neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung, zu fordern.

4.8. Über den Umfang der Nutzung durch den Kunde steht der Grafikerin ein Auskunftsanspruch zu.

5. Auftragserteilung

5.1. Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Ciasphere Design das gestaltete Werk sowie das Logo des Kunde zeitlich unbeschränkt und medienübergreifend als Referenz nutzen darf.

5.2. Angebote sind freibleibend und gelten für die Dauer die im jeweiligen Angebot angegeben ist.

5.3. Eine Auftragsbestätigung durch Ciasphere Design - Patricia Treu gilt als Auftrag, wenn ihr nicht innerhalb von 24 Stunden widersprochen wird.

5.4. Entwürfe sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten und Leistungen, die der Grafikdesignerin für den Kunden erbringt, sind kostenpflichtig sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6. Vergütung

6.1. Entwürfe und Reinzeichnung, sowie die Einräumung des Nutzungsrechtes, bilden eine einheitliche Leistung. Für diese Leistung berechnet Ciasphere Design eine angemessene Vergütung.

6.2. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich des geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes.

6.3. Die Vergütungen für die durch Patricia Treu zu erbringenden Leistungen werden für jeden einzelnen Auftrag zwischen dem Kunden und der Grafikdesignerin frei vereinbart.

6.4. Die Vergütung ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, vor Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist sofort und ohne Abzug zahlbar.

6.5. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Die Grafikdesignerin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bei Zahlungsverzug kann die Grafikdesignerin Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

6.6. Hat der Kunde keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Werke gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Auffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen. Die Grafikdesignerin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

6.7. Sämtliche Reisekosten und Spesen für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Kunden, zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind, sind vom Kunde zu erstatten.

6.8. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

7. Belegexemplare

7.1. Von vervielfältigten Werken ist die Grafikdesignerin Patricia Treu jeweils mindestens ein Belegexemplar unentgeltlich zu überlassen, das Ciasphere Design im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden und zeitlich unbeschränkt und medienübergreifend präsentieren darf.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

8.2. Die Grafikdesignerin räumt dem Kunde ausschließlich Nutzungsrechte an ihren Arbeiten ein. Ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.

9. Haftungsausschluss

9.1. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt werden, übernimmt die Grafikdesignerin gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung. Sie tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittlerin auf.

9.2. Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild. Für solchermaßen vom Kunden freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Ciasphere Design.

9.3. Ciasphere Design haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.

9.4. Der Grafikdesignerin sind vor Produktionsbeginn, bzw. vor Veröffentlichung in digitalen Medien, geeignete Proofs oder Korrekturmuster vorzulegen.

9.5. Eine Produktionsfreigabe muss zwischen dem Kunden und der jeweiligen Produktionsstätte. erfolgen. Eine Produktionsüberwachung und eine Druckfreigabe durch der Grafikdesignerin erfolgt nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung.

9.6. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich geltend zu machen.

9.7. Ciasphere Design übernimmt keine Haftung für unvollständige oder fehlerhaft übermittelte Daten, sowie Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen.

9.8. Bei Fotoshootings geht Ciasphere Design davon aus, dass fotografierte Personen deren Rechte am Bild an den Kunden übertragen haben. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für evtl. Regressansprüche haftet der Kunde.

9.9. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung, aller an Ciasphere Design übergebenen Vorlagen, berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde Patricia Treu von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10. Verwertungsgesellschaften

10.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Grafikdesignerin verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

10.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Auftragnehmerrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Erfüllungsort der Leistungen ist Gladbeck in Nordrheinwestfalen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Düsseldorf.

11.2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

Stand: November 2024

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